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Zuwendungszweck

Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, sowie wirtschaftsnaher Freier Berufe (im folgenden ,,Unternehmen" genannt) und zur Stärkung der Bereitschaft zur Existenzgründung. Um den Unternehmen einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen zu geben, können ihnen auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe Zuwendungen zu den Beratungskosten nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu Paragraph 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gewährt werden.

Gefördert werden Beratungen von Existenzgründern, sowie kleinen
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und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel, Industrie, Verkehrs-, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstige Dienstleistungsgewerbe) und von Angehörigen wirtschaftsnaher Freier Berufe, sofern sie nicht selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind. Energieeinsparberatungen sind auch bei Betrieben des Agrarbereichs förderfähig.

Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinien zählen: Anwälte, Architekten, Designer, Ingenieure, Künstler, Notare, Publizisten und sonstige freiberufliche Tätige mit überwiegendem Honoraraufkommen aus der gewerblichen Wirtschaft.

Auf die Gewährung der Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.