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Bewilligungsvoraussetzungen

Es können nur Beratungen gefördert werden, die von selbständigen Beratern oder von Beratungsunternehmen (im folgenden Berater genannt) durchgeführt werden, die nachweislich über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, über ausreichende berufliche Erfahrungen und über die notwendige Zuverlässigkeit verfügen und deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatungen gerichtet ist. In begründeten Fällen kann die Bewilligungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Beratung durch einen nicht selbständigen Berater erteilen.

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  • Im übrigen wird die Auswahl des Beraters dem Antragsteller überlassen.

  • Es sind nur Beratungen förderfähig, die sich im Rahmen dieser Richtlinien nach dem Beratungsauftrag richten. Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickeln sowie im Zusammenhang damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in die Betriebspraxis geben.

Darüber hinaus sollen:

  • Existenzgründungsberatungen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Gründungsvorhabens geben, insbesondere soll geklärt werden, ob und auf welche Weise das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann;

  • Umweltschutzberatungen die Unternehmen in den Stand versetzen, den gestiegenen Umweltbelastungen, einem erhöhten Umweltbewusstsein und verschärften Umweltvorschriften durch wirtschaftliche, technische und organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen;

  • Energieeinsparberatungen sich nach Inhalt und Ablauf an den VDI-Richtlinien ,,Energieberatung für Industrie und Gewerbe" (VDI 3922) orientieren, soweit die VDI-Richtlinien nicht den vorliegenden Förderrichtlinien widersprechen;

  • In diesem Rahmen sollen insbesondere die Energieverbrauchsschwerpunkte des Unternehmens aufgezeigt und die vorgeschlagenen Einergieeinsparmaßnahmen nach ihrer Wirtschaftlichkeit und den zu erwartenden Einsparerfolgen bewertet werden. Entsprechend ist bei Beratungen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu verfahren;

  • Inhalt und zeitlicher Ablauf der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse in einem schriftlichen Beratungsbericht wiedergeben werden. Der Beratungsbericht ist dem Antragsteller auszuhändigen.

  • Bei allgemeinen Beratungen, Umweltschutz- und Energieeinsparberatungen soll der Beratungsbericht auf der Grundlage des Beratungsauftrages eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens und der im einzelnen ermittelten Schwachstellen und die konkreten Verbesserungsvorschläge sowie eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis enthalten.

  • Bei Existenzgründungsberatungen muss der Beratungsbericht eine umfassende Prüfung des beabsichtigten Gründungsvorhabens beinhalten, insbesondere ob und auf welche Weise das Vorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann.

  • Die vom Berater durchgeführten Umsetzungen sind zusätzlich durch ein Leistungsverzeichnis zu dokumentieren.

  • Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn das beratene Unternehmen oder Existenzgründer als Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) vor Antragstellung in voller Höhe bezahlt hat und dies durch Vorlage eines Kontoauszuges bzw. einer Barzahlungsquittung nachgewiesen hat.